Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB)
1. Vertraulichkeit
(1) Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen zu betrieblichen Abläufen, Geschäftsbeziehungen und Know-how, sowie für den Coach sämtliche Ergebnisse aus den Coachingsitzungen.
(2) Die Parteien vereinbaren, über solche vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren.
(3) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, die
a) dem Empfänger bei Abschluss des Vertrages nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch Vertraulichkeitsvereinbarungen, gesetzliche oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
b) bei Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrages beruht;
c) aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr die Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
(4) Schriftlich übergebene, oder vom Coach persönlich aufgezeichnete vertrauliche Informationen werden so aufbewahrt, dass kein unbefugter Zugriff durch Dritte möglich ist.
2. Mitwirkungspflichten
2.1 Coach
(1) Der Coach setzt alle ihm zur Verfügung stehenden Methoden und Techniken zum Nutzen der Klientin ein.
(2) Falls der Coach das vereinbarte Ziel fachlich nicht mehr sicher erreichen kann, informiert er die Klientin und spricht die Empfehlung aus, gegebenenfalls einen weiteren Coach oder entsprechenden Spezialisten aufzusuchen, bzw. benennt gegebenenfalls einen geeigneten weiteren Coach oder entsprechenden Spezialisten.
2.2 Klientin
(1) Die Klientin hat die Leistungen des Coaches durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Sie wird insbesondere dem Coach die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
(2) Die Klientin verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben bei Vertragsschluss wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
(3) Die Klientin bestätigt, dass sie während des Coachings, sowohl in den Sitzungen als auch in der Zeit dazwischen, eigenverantwortlich für ihre körperliche und mentale Gesundheit sorgt.
(4) Die Klientin anerkennt, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen des Coachings erfolgen, in ihrem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Aus diesem Vertrag ergibt sich kein Anspruch der Klientin auf weitere Beratungen (z. B. Partnerschafts- oder Erziehungsberatung) durch den Coach.
3. Zahlungsweise
(1) Nach jeder Sitzung erhält die Klientin eine Rechnung.
(2) Die Klientin verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug auf das vom Coach angegebene Konto zu überweisen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Betrages auf dem Konto des Coaches.
(3) Gerät die Klientin mit einer Zahlung in Verzug, ist der Coach berechtigt, gem. § 288 BGB Verzugszinsen zu berechnen. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
(4) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(5) Die Klientin ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Coach anerkannt sind.
(6) Sollte die Klientin die vereinbarte Vergütung aus Gründen, die der Coach nicht zu vertreten hat, nicht zahlen können oder wollen, ist der Coach berechtigt, nach schriftlicher Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen die vertraglich vereinbarte Leistung bis zur vollständigen Zahlung der ausstehenden Beträge auszusetzen, oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Eventuelle Schadensersatzansprüche des Coaches bleiben davon unberührt.
(7) Der Coach ist berechtigt, im Falle einer wesentlichen Erhöhung der Betriebskosten oder sonstiger Kosten, die für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind, eine entsprechende Anpassung der Vergütung zu verlangen. Hierüber wird die Klientin rechtzeitig in Schriftform informiert. Die Klientin hat im Falle einer solchen Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Preisanpassung.
4. Datenschutz und Informationssicherheit
(1) Personenbezogene Daten der Klientin werden für Rechnungstellung und Buchführung gespeichert. Eine weitergehende Speicherung findet nicht statt, auch nicht in anonymisierter Form.
(2) Der Coach wird bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen alle Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten beachten.
(3) Der Coach verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, wie etwa solche des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO.
(4) Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen des Coaches unter www.frauenempowerment.de.
5. Gewährleistung
(1) Der Coach ist bemüht, alle Tätigkeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse und Grundsätze zur Verfügung zu stellen. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
(2) Gewährleistung für die Wirksamkeit seiner Empfehlungen übernimmt der Coach nicht. Der Erfolg des Coachings liegt zum größten Teil außerhalb des Einflussbereiches des Coaches und hängt wesentlich von der Mitarbeit der Klientin ab, weshalb der Erfolg nicht garantiert werden kann.
(3) Das Coaching ist Hilfe zur Selbsthilfe. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden.
6. Haftung
(1) Der Coach haftet gegenüber der Klientin in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet der Coach, soweit in Absatz (3) nicht abweichend geregelt, nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Klientin regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens, in allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Absatz (3) ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
(4) Im Falle von Datenverlust haftet der Coach nur für denjenigen Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datenfertigung durch die Klientin entstanden wäre.
(5) Der Coach übernimmt keine Haftung für die Erreichung bestimmter Coaching- Ziele oder -Ergebnisse. Der Erfolg des Coachings hängt maßgeblich von der aktiven Mitarbeit und Umsetzung durch die Klientin ab.
(6) Das Coaching-Programm des Coaches ist ein präventives Programm und stellt keine medizinische Diagnostik oder Behandlung dar. Das Coaching basiert auf den Angaben der Klientin. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei gesundheitlichen Beschwerden ein Arzt oder Therapeut von der Klientin konsultiert werden muss.
(7) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, verjähren Ansprüche der Klientin aus Gewährleistung und Schadensersatz mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
7. Abgrenzung zu Therapie oder sonstigen Heilbehandlungen
Das Coaching ersetzt keine Psychotherapie oder Heilbehandlung. Das Coaching setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Bei Beschwerden mit Krankheitswert ist die Klientin aufgefordert, sich in ärztliche oder therapeutische Behandlung zu begeben.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
9. Änderungen
Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
10. Gesetzliches Widerrufsrecht
(1) Ist die Klientin eine Verbraucherin, verweist der Coach auf die Widerrufsbelehrung unter www.frauenempowerment.de.
(2) Ist die Klienten Unternehmerin, steht dieser kein Widerrufsrecht zu.
11. Streitbeilegung
Der Coach ist zur Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
12. Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern die Klientin Unternehmerin ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.
Germering, 2025